Deutschland und die Türkei als Migrationslaender: Politik und Praxis 60 Jahre nach türkischer Migration, Prof. Dr. Erol Esen,Prof. Dr. Damaris Borowski, Editör, Peter Lang Publishing, Inc., Lausanne, ss.27-52, 2023
Die Migration türkischer Arbeitskräfte nach
Deutschland begann mit einem 1961 unterzeichneten Abkommen und hat sich im
Laufe der Jahre fortgesetzt, wobei sich die Art der Migration geändert hat. Als
1973 die Anwerbung von „Gastarbeiter*innen“ aufgrund der Ölkrise gestoppt
wurde, ging die Migration im Rahmen der Familienzusammenführung weiter. Trotz
ihrer unterschiedlichen Herkunft sind ausländische Arbeitnehmer*innen und
Flüchtlinge, Spätaussiedler*innen, Eingebürgerte und ihre Familien die
Zielgruppe der Migrationspolitik. Die Politik, die früher die
Zuwanderung auf unqualifizierte, schlecht bezahlte und Hilfsjobs lenkte, ist
seit 2000 in eine neue Phase eingetreten. Deutschland,
das sich bis dahin nicht als Einwanderungsland verstand, war seine
Einwanderungspolitik auf zwei Hauptziele ausgerichtet: Beschleunigung der
Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte und Gewährleistung der Integration von eingewanderten.
Das in 2005 verabschiedete Zuwanderungsgesetz zielt darauf ab, sowohl die
Anwerbung neuer Arbeitskräfte zu sichern als auch die gleichberechtigte
Teilhabe der im Land lebenden Migrant*innen in allen Bereichen der Gesellschaft
zu gewährleisten. Trotz des neuen
Zuwanderungsgesetzes ist jedoch festzustellen, dass die Zuwanderungspolitik der
Nachkriegszeit, die mehr als 65 Jahre andauert, weder bei der Anwerbung von
zugewanderten Fach- und Führungskräften noch bei der Integration von Menschen
mit Migrationshintergrund die gewünschten Ziele erreicht hat.