in: Deutscland und die Turkei Diversitat in Gesellschaft Gesundheit und Bildung, Theda Borde, Erol Esen, Editor, Siyasal, Ankara, pp.196-209, 2015
Mit der Änderung des Gesetzes 1219 im Jahre 2011 wurde
ausländischen Ärzten und Krankenschwestern in der Türkei
die Möglichkeit gegeben, im Bereich der Gesundheitsversorgung
zu arbeiten. Als Konsequenz arbeiten in der Türkei heute
in diesem Bereich 459 Personen, darunter 224 praktische
Ärzte, 137 Fachärzte, 79 Krankenschwestern und 19 sonstiges
Personal. Einige Berufsgruppen im Gesundheitssektor wie
Zahnärzte, Hebammen und Krankenpflegepersonal haben
jedoch immer noch keine Möglichkeit, legal in der Türkei zu
arbeiten. Die Beschäftigung von ausländischem Gesundheitspersonal
wird durch das Gesundheitsministerium mit dem
zahlenmäßigen Defizit an Arbeitskräften begründet. Dieser
Auffassung wir jedoch mit dem Argument widersprochen,
dass sie billige Arbeitskräfte schaffe und zur Verschlechterung
der Gesundheitsversorgung führe. Die Beschäftigung von
ausländischem Gesundheitspersonal in der Türkei muss, ohne
sich auf Ärzte und Krankenschwestern zu konzentrieren, umgehend
mit sämtlichen Komponenten erneut zur Diskussion
gestellt werden, um eine neue Politik zu entwickeln, die der
Auffassung eines Sozialstaates gerecht wird.